9. Rechte von betroffenen Personen
9.1 Datenschutzrechtliche Ansprüche
Wir gewähren betroffenen Personen sämtliche Ansprüche gemäss dem anwendbaren Recht. Betroffene Personen verfügen insbesondere über folgende Rechte:
Auskunft: Betroffene Personen können Auskunft verlangen, ob wir Personendaten über sie bearbeiten, und falls ja, um welche Personendaten es sich handelt. Betroffene Personen erhalten ferner jene Informationen, die erforderlich sind, um ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend zu machen und Transparenz zu gewährleisten. Dazu zählen die bearbeiteten Personendaten als solche, aber unter anderem auch Angaben zum Bearbeitungszweck, zur Dauer der Aufbewahrung, zu einer allfälligen Bekanntgabe bzw. einem allfälligen Export von Daten in andere Staaten und zur Herkunft der Personendaten.
Berichtigung und Einschränkung: Betroffene Personen können unrichtige Personendaten berichtigen, unvollständige Daten vervollständigen und die Bearbeitung ihrer Daten einschränken lassen.
Möglichkeit für eigenen Standpunkt und menschliche Überprüfung: Betroffene Personen können bei Entscheidungen, die ausschliesslich auf einer automatisierten Bearbeitung von Personendaten beruhen und für sie mit einer Rechtsfolge verbunden sind oder sie erheblich beeinträchtigen (automatisierte Einzelentscheidungen), ihren eigenen Standpunkt darlegen und die .berprüfung durch einen Menschen verlangen.
Löschung und Widerspruch: Betroffene Personen können Personendaten löschen lassen («Recht auf Vergessen») und der Bearbeitung ihrer Daten mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Datenherausgabe und Datenübertragung: Betroffene Personen können die Herausgabe von Personendaten oder die Übertragung ihrer Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen.
Wir können die Ausübung der Rechte von betroffenen Personen im rechtlich zulässigen Rahmen aufschieben, einschränken oder verweigern. Wir können betroffene Personen auf allenfalls zu erfüllende Voraussetzungen für die Ausübung ihrer datenschutzrechtlichen Ansprüche hinweisen. Wir können beispielsweise die Auskunft mit Verweis auf Geheimhaltungspflichten, überwiegende Interessen oder den Schutz anderer Personen ganz oder teilweise verweigern. Wir können beispielsweise auch die Löschung von Personendaten, insbesondere mit Verweis auf gesetzliche Aufbewahrungspflichten, ganz oder teilweise verweigern.
Wir können für die Ausübung der Rechte ausnahmsweise Kosten vorsehen. Wir informieren betroffene Personen vorgängig über allfällige Kosten.
Wir sind verpflichtet, betroffene Personen, die Auskunft verlangen oder andere Rechte geltend machen, mit angemessenen Massnahmen zu identifizieren. Betroffene Personen sind zur Mitwirkung verpflichtet.